

Achtung:
Dieses Recht
gilt nur innerhalb Deutschlands.
Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.
Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.
Mindestalter 25 Jahre
Voraussetzung:
mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines
Theorieausbildung:
4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxisausbildung:
5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
wenn es gut läuft, je nach können
KEINE
Theorieprüfung erforderlich
KEINE
Praxisprüfung erforderlich
Ruft uns kurz an und wir erklären es euch gerne
OHNE Prüfung Motorräder der Klasse A1 fahren
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